Archiv: Anträge

2016 Mai - LED Förderung

Der Gemeindevorstand wird Beauftragt, zu prüfen, ob LED-Projekte der Gemeinde zur Außenbeleuchtung von Immobilien, Straßen, Wegen und Platzen beim Förderprogramm des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angemeldet werden können.

Begründung:
Der Einsatz der LED-Technik im Außenbereich wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit  mit bis zu 40 Prozent gefördert. Die Gemeinde sollte eigene kommunale Maßnahmen zur Förderung anmelden, um einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten.


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