Willkommen bei der CDU Gründau
Wir Alle. Für Gründau.

2022 - Juni - Steigerung Mobilfunkabdeckung

 Antrag zur Steigerung der Mobilfunkabdeckung durch durchführung eines Interressenbekundungsverfahrens

Sehr geehrter Herr Fetzberger,

die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag für die Sutzung der Gemeindevertretung am 02.05.2022:

"Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zur flächendeckenden mobilen Netzabdeckung mit Sprachfunk in der Gemeinde Gründau eine Interessenbekundung im Rahmen des Mobilfunkförderprogrammes für Kommunen im Land Hessen abzugeben.

Nach Durchführung eines Nachmessverfahrens insbesondere in den Ortsteilen Breitenborn und Gettenbach hat die Gemeinde an der Bereitstellung der technisch optimalen und kostengünstigsten Standorte mitzuwirken und erforderliche Mittel bereitzustellen."

Begründung:

Nach der aktuellen Übersicht zur Versorgungslage Mobilfunk im Main-Kinzig-Kreis gibt es im Breich von Breitenborn und Gettenbach sogenannte weiße Flecken, in dnen eine Verfügbarkeit mit Sprachmobilfunk nicht gewährleistet ist. Auf der Internetseite www.mobilfunk-hessen.de/weisse-flecken-karte ist zu erkennen, dass ion der Gemeinde Gründau u.a. Flächen in der Ortslage Gettenbach bzw. entlang der L 3271 im Bereich des Ortsteiles Breitenborn betroffen sind. in denen eine Mobilfunknutzung nicht möglich ist. Sowohl in der Ortslage als auch in den Waldstücken der Landesstraße (Wildwechsel) ist die Nutzung eines Mobilfunknetzes erforderlich.

Um die geforderten Nachmessungen durchführen zu können, könnte dem Beispiel des Landkreises Coesfeld folgend evtl. die Müllfahrzeuge mit speziellen Messgeräten zum Einsatz kommen. Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens durch die Gemeinde ist zunächst ein Markterkundungsverfahren zum eigenwirtschaftlichen Ausbau durchzuführen, bevor die Ermittlung eines Sendestandortes und die Wahl des Fördermodells stattfinden kann.

Die Gemeinde Gründau sollte sich hier auf den Weg machen, die Lücken in der Mobilfunkversorgung zu schließen und die Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Diese beträge bis zu 90 Prozent, maximal begrenzt auf 500.000 € pr Gemeinde. Details sind im Leitfaden zur Einführung und Umsetzung auf dem zentralen Mobilfunkportal (www.mobilfunk-hessen.de) abrufbar. Die Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen dient zudem als Ansprechpartner.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

Johannes Heger
Fraktionsvorsitzender