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2020 - Dezember - Beauftragung externes Beratungsbüro zur Haushaltskonsolidierung

Abgelehnt

Sehr geehrte Herren, 

zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2020 und zur nächsten Gemeindevertretungssitzung

bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließet im Rahmen des §51a HGO:

Der Gemeindevorstand beauftragt umgehend ein externes Beratungsbüro, welches einen Haushaltskonsolidierungsplan über die nächsten 5 Jahre erstellt. Dabei sind Ausgaben sowie Einnahmen der Gemeinde zu prüfen und es soll ein Konsolidierungsplan erstellt werden der den Ergebnis- sowie den Finanzaushalt betrifft.

 

Begründung:

Durch die immer weiter steigenden Kosten der Gemeinde z.B. im Personalbereich und die gesunkenen Einnahmen wird es in den nächsten 5 Jahren zu einem drastischen Rückgang der Gemeinderücklagen kommen. Um das Geld der Bürger von Gründau zu sichern ust ein Konsolidierungsplan unumgänglich. Dieser Plan soll aufzeigen wo die Gemeinde Kosten einsparen kann und wo ggf. Einnahmen erhöht werden können. Oberstes Ziel ist der Erhalt der Rücklagen für kommende Generationen um im Fall von unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Corona) einen sicheren Gemeindehaushalt zu haben.

 

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung

 

Johannes Heger