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Beantwortung des CDU Fragenkatalogs

Folgend veröffentlichen wir die Antworten auf unseren Fragenkatalog, welchen wir infolge des erneuten Aufkeimens der Pseudomonaden in Gründauer Trinkwassersystems an den Gemeindevorstand gestellt haben:

Fragenkatalog CDU vom 03.05.2023

1. An welchem Tag wurden die Proben entnommen, bei denen der erneute Befall mit Pseudomonaden festgestellt wurde?

26.04.2023

2. An welchen Probeentnahmestellen wurden diese Proben genommen? Wie hoch waren die dort jeweils festgestellten Konzentrationen von Pseudomonaden?

1. Hain-Gründau, Kita Buntspechte, Keimbelastung: 11

2. Hain-Gründau, Hochbehälter (Ablauf), Keimbelastung: 2

3. Mittel-Gründau, Kita Villa Kunterbunt, Keimbelastung: 9

4. Niedergründau, Hochbehälter (Ablauf), Keimbelastung: 1

5. Rothenbergen, Hochbehälter (Ablauf), Keimbelastung: 1

6. Rothenbergen, Kita Sonnenschein, Keimbelastung: 3

7. Lieblos, Hochbehälter (Ablauf), Keimbelastung: 2

3. Waren einzelne Probeentnahmestellen am Tag der Entnahme der belasteten Proben ohne Befund? Weisen bzw. wiesen die Brunnen einen Befall mit Pseudomonaden auf?

In 4 von insgesamt 11 Probenahmen wurden keine Pseudomonaden festgestellt. Dies waren: Aufbereitungsanlage Hain-Gründau, Kita Traumwald Niedergründau, Kita Farbkleckse Lieblos und Seniorenheim Lieblos. Die beiden im Versorgungsgebiet liegenden Brunnen der Gemeinde (Hain- und Mittel-Gründau) als auch der Brunnen F der Stadtwerke Gelnhausen waren und sind bis heute frei von Pseudomonas. Der Zulauf aus allen drei Brunnen als auch die gesamte Aufbereitungsanlage Hain-Gründau wurden aktuell einer umfangreichen Beprobung unterzogen. Die Ergebnisse bestätigen, dass hier keine Pseudomonaden vorhanden sind.

4. Lassen sich durch den Zeitablauf seit Beendigung der Desinfektion bis zum erneuten Auftreten, durch die Örtlichkeit des erneuten Auftretens, die Höhe der Pseudomonadenkonzentration oder ähnliche Tatsachen Rückschlüsse auf eine mögliche dauerhafte Schad-/Kontaminationsstelle ziehen? Falls diese nicht mit einer gewissen Sicherheit gezogen werden können, kann das erneute Aufkeimen durch die unvollständige Beseitigung von “Pseudomonaden-Biofilmen” in den Rohrleitungen erklärt werden? Können generell Rückschlüsse gezogen werden, die die weitere Bekämpfung der Verkeimung beeinflussen?

Diese Fragen können am besten von den beigeladenen Experten in der Sitzung des Bauausschusses beantwortet werden. Neben den beiden Vertretern des Gesundheitsamtes wird auch Herr Dr. Kömen vom AWIA-Institut aus Göttingen per Video zugeschaltet.

5. Werden durch die erneute Chlorung die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten bzw. hat das Wasser weiterhin Trinkwasserqualität?

Das Trinkwasser der Gemeinde Gründau hat zu jedem Zeitpunkt die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten und hat nach wie vor Trinkwasserqualität. Aktuell wird ein Chlordioxidwert von 0,15 mg/l beigefügt. Der Grenzwert liegt bei 0,20 mg/l. Der an den Verbrauchsstellen gemessene Wert liegt bei durchschnittlich 0,10 mg/l.

6. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten, die derzeit für die Gemeinde für einen Kubikmeter Wasser anfallen? Wie hoch sind die Gebühren, die den Bürgern für einen Kubikmeter Wasser auferlegt werden?

Die Gebühren für einen Kubikmeter Wasser belaufen sich auf 2,00 €. Der Jahresabschluss 2021 weist einen Fehlbetrag von 0,35 € je verkauftem Kubikmeter Wasser aus. Der Jahresabschluss 2022 wird derzeit noch erstellt.

7. Welche Behörden waren bisher in die Bekämpfung der Pseudomonadenkontamination eingebunden?

Bisher war lediglich das Gesundheitsamt eingebunden.

8. Sollen weitere Behörden eingebunden werden?

Es sollen keine weiteren Behörden eingebunden werden.

9. Welche baulichen Maßnahmen wurden seit erstmaligem Auftreten konkret unternommen, um der Pseudomonadenkontamination entgegenzuwirken (etwa Rückbau von Totsträngen, Austausch von Bauteilen, Einbau neuer Bauteile)? Es wird um Benennung und Aufzählung der einzelnen konkreten Maßnahmen gebeten.

Im Ortsteil Mittel-Gründau wurden zwei bekannte Totstränge zurückgebaut. Weitere bauliche Maßnahmen wurden bisher nicht ausgeführt.

10. Welche Kosten sind für die baulichen Maßnahmen insgesamt bisher angefallen?

Die Arbeiten wurden von der gemeindlichen Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit dem Bauhof durchgeführt. Es entstanden lediglich Materialkosten.

11. Welche weiteren Maßnahmen wurden seit erstmaligem Auftreten der Kontamination unternommen, um dieser entgegenzuwirken (etwa Spülungen, Desinfektion)?

Auf Anordnung des Gesundheitsamts wurde bei Aufkeimen direkt die Desinfektion und gleichzeitige Spülung eingeleitet.

12. Welche Kosten sind für diese weiteren Maßnahmen bisher angefallen?

Seit Beginn der Kontamination wurden bis heute ca. 400.000 m³ Wasser für Spülungen aufgewendet. Die sonstigen Kosten für Beprobungen, Chlordioxidanlage, Verbrauchsmaterial usw. belaufen sich in Summe auf ca. 180.000 Euro.

13. Welche (nicht öffentlich-rechtliche) Externe wurden zur Eindämmung der Kontamination eingebunden (etwa Sachverständige)?

- TZW-Technisches Zentrum Wasser, Karlsruhe auf Empfehlung des DVGW
- TU Darmstadt (Masterarbeit)
- Verschiedene Fachfirmen wie bspw. Fa. Möslein
- Seit April 2023 – AWIA-Institut Göttingen

14. Welche Kosten sind für die Heranziehung von Externen bisher angefallen?

Ca. 5.000 € 15. Ist die Heranziehung weiterer Externer derzeit geplant? Falls ja, um wen handelt es sich bzw. auf welchem Gebiet sollen Externe herangezogen werden? Aktuell wurde Herr Dr. Kömen vom AWIA Institut auf Empfehlung der Stadtwerke hinzugezogen.

16. Wie sieht die weitere Vorgehensweise nach erneutem Auftreten der Kontamination nach Beendigung der vorangegangenen Desinfektion aus? Ist diese mit dem Gesundheitsamt abgestimmt? Gibt es Alternativen zu dieser Vorgehensweise?

Nach der Feststellung der erneuten Verkeimung (Probe vom 26.04.) wurde vom Gesundheitsamt die erneute Desinfektion angeordnet. Da zwischenzeitlich der Keim wieder zurückgedrängt wurde, wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine erneute Reduzierung bzw. Abschaltung der Desinfektion angestrebt, um dann verdichtete Beprobungen durchzuführen mit dem Ziel, den Herd eingrenzen zu können. Dies ist auch nach Expertenbestätigung die einzige Möglichkeit der Ursachenforschung.

17. Welche weiteren konkreten Baumaßnahmen sind geplant, um die Kontamination einzudämmen?

Es ist geplant, einzelne Bauteile (Hydranten, Schieber, Kupplungen, etc.) die im Zeitraum seit 2020 eingebaut wurden, zu ersetzen.

18. Können durch “einfache” Baumaßnahmen einzelne Ortsteile abgetrennt werden, um ggf. die Kontamination örtlich zu begrenzen? Etwa durch Anschluss an einen anderen Brunnen oder Änderung der Verzweigungen der Rohrleitungen?

Es gibt keine „einfachen“ Baumaßnahmen, die diesen Zweck erfüllen. Für alle Baumaßnahmen mit diesem Ziel sind umfangreiche Vorplanungen und Ingenieurleistungen notwendig. Grundlage für derartige Maßnahmen werden das derzeit in Ausarbeitung befindliche Wasserkonzept und weitere Ortsnetzberechnungen sein.