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Externe Haushaltprüfung

Antrag zur Überprüfung der Gründauer Finanz- und Haushaltsstruktur:

Sehr geehrter Herr Fetzberger,

die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2021:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) eine Überprüfung der Finanz- und Haushaltsstruktur in Auftrag zu geben. Hierzu ist Kontakt mit der Stabsstelle für die Beratung von Nicht-Schutzschirmkommunen in Fragen der Haushaltspolitik bzw. dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum der Kommunen aufzunehmen.

Gegebenenfalls ist weiterhin eine externe Beratungsgesellschaft zu beauftragen und hierfür eine hälftige Landesförderung in Anspruch zu nehmen.“

 

Begründung:

Der Haushalt 2022 wird erneut nicht in laufender Rechnung zum Ausgleich gebracht werden können. Ohne Rückgriff auf die Rücklagen ist der Haushaltsausgleich nicht möglich. Die Gemeinde Gründau lebt insoweit über ihre Verhältnisse.

Um hier mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt zu bekommen, halten wir es für sinnvoll und geboten extern einen Blick auf die Haushaltstruktur werfen zu lassen. Das Hessischen Ministerium des Innern und für Sport bietet hier für Kommunen im Lande Hessen einen Service an, um Empfehlungen zu ihrer künftigen Finanz- und Haushaltspolitik zu geben. Im Sommer 2015 ist hierfür die „Stabsstelle für die Beratung von Nicht-Schutzschirmkommunen in Fragen der Haushaltspolitik“ geschaffen worden. Dieses Angebot sollte angenommen werden. Soweit erforderlich halten wir auch weitere externe Beratung für erforderlich für die es eine Landesförderung gibt, die 50 Prozent dieser Kosten übernimmt.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.


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Der Antrag wurde mit einer Ergänzung der SPD wie folgt am 13.12.2021 einstimmig angenommen:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Hessischen Ministerium des Innneren und für Sport (HMdIS) eine Überprüfung der Finanz- und Haushaltsstruktur in Auftag zu geben. Weiter wird in Auftrag gegeben, die Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung dahingehend zu überprüfen, dass hier eine Straffung der Verwaltungsabläufe und Zuständigkeiten optimiert und eine eingehende Darstellung der Leitungs- und Vertretungsbefugnisse erfolgt.

Als Grundlage für die einzuleitende Organisationsuntersuchung ist ein Organigramm der derzeitigen Verwaltungsstruktur mit Leitungs- und Vertretungsregelungen und einer Kurzbeschreibung der Stellen der Gemeindevertretung zur nächsten Sitzung vorzulegen. Weiter ist im Rahmen einer Überprüfung der Finanz- und Haushaltsstruktur insbesondere die Möglichkeiten einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu prüfen. Weiter soll in einer Überprüfung der Finanz- und Haushaltsstruktur auch die Auswirkung der Gesetzgebung zum kommunalen Finanzausgleich reflektiert und in Bezug zu den geltenden Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung, insbesondere zu § 93 Abs. 2 HGO – Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen-, geprüft werden.

Hierzu ist Kontakt mit der Stabstelle für die Beratung von Nicht-Schutzschirmkommunen in Fragen der Haushaltspolitik bzw. dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum der Kommunen aufzunehmen.

Gegebenenfalls ist weiterhin eine externe Beratungsgesellschaft zu beauftragen und hierfür eine hälftige Landesförderung in Anspruch zu nehmen.

Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen